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lehrkräfte, schulleitung und schulaufsicht e r s t e r a b s c h n i t t lehrkräfte und schulleitung § 86 rechtsstellung der lehrkräfte § 87 schulleitung § 88 schulleiterin und schulleiter § 89 auswahl der schulleiterin oder des schulleiters § 90 schulleitung und schulträger § 91 ermächtigung z w e i t e r a b s c h n i t t. verantwortlich: tobias petry ( hkm) auflage: 2. weiterführende informationen. 1 des hessischen schulgesetzes. 870 ) zuletzt geändert durch artikel 1 der verordnung vom 9. dies gilt auch für teilzeitkräfte, da diese ebenso wie vollzeitkräfte qualifiziert sein müssen und mit leitungsaufgaben betraut werden können. auflage, dezember. ( inhaltsverzeichnis und amtliche hinweise wurden ausgeblendet) 1 pflstvo – wöchentliche pflichtstundenzahl. november öffnet sich in einem neuen fenster verordnung über die pflichtstunden der lehrkräfte ( pflichtstundenverordnung) vom 19. 442), zuletzt geändert durch gesetz vom 10. 3, 64823 groß- umstadt norbert naumann de groß- umstadt, den 16. bürgerservice hessenrecht. dienstliche beurteilungen für lehrkräfte. das portal konnte nicht initialisiert werden. aufgrund des § 91 abs. 18 hlbg – prüfungsausschüsse und prüfer. lehrerin oder lehrer im sinne dieser dienstordnung ist, wer an einer schule in eigener verant- wortung unterricht erteilt ( § 57 absatz 1 schulg). [ ergänzungsband dienstordnung für lehrkräfte hessen pdf zum schulrecht hessen]. dienstordnung für schulen in hessen. dienstordnung für lehrkräfte, schulleiterinnen und schulleiter und sozialpädagogische mitarbeiterinnen und mitarbeiter. deutscher lehrerverband hessen christoph- vogel- str. alle lehrkräfte haben nach § 4 dienstordnung für lehrkräfte hessen pdf dienstordnung in der derzeit gültigen fassung das recht und die pflicht zur fort- und weiterbildung. umfang: 94- seitige broschüre. 1 des hessischen schulgesetzes in der fassung vom pdf 14. 624 ) aufgrund des § 91 abs. 1) die wöchentliche pflichtstundenzahl der lehrkräfte wird bestimmt durch die art des einsatzes einer lehrkraft nach abs. nachfolgend finden sie die „ richtlinien für die dienstliche beurteilung der lehrkräfte des landes hessen im geschäftsbereich des hessischen kultusministeriums“ sowie die erforderlichen mustervorlagen. recherche juristischer informationen. 1die ausbildungsbehörde beruft prüfungsausschüsse für die erste staatsprüfung. dienstordnung für schulen in hessen : rechte, pflichten und aufgaben der lehrkräfte, schulleiterinnen und schulleiter und sozialpädagogischen mitarbeiter an schulen in hessen ; mit erläuterungen - deutsche digitale bibliothek. dies gilt auch für teilzeitkräfte, da. ausschlaggebend ist der zeitlich überwiegende einsatz nach abs. herausgeber: hessisches kultusministerium. 442), zuletzt geändert durch gesetz vom 25. 2dem jeweiligen ausschuss gehören an eine beauftragte oder ein beauftragter der ausbildungsbehörde als vorsitzende oder vorsitzender, je eine prüferin oder ein prüfer aus dem bereich der erziehungs- und. 643 bytes: dateiname: do- fuer- lehrkraefte. normtyp: vorschrift mit rechtssatzcharakter fundstelle: abl. ( 2) für das sonstige im landesdienst stehende pädagogische und sozial-. pdf: lizenz: es gilt die gesetzliche regelung einsteller/ in: letzte änderung: 30. dienstordnung für lehrkräfte, schulleiterinnen und schulleiter und sozialpädagogische mitarbeiterinnen und mitarbeiter vom 04. dienstordnung für lehrkräfte, schulleiterinnen und schulleiter und sozialpädagogische mitarbeiterinnen und mitarbeiter vom 4. ressort: hessisches kultusministerium. über hessenrecht - rechts- und verwaltungsvorschriften greifen sie auf alle aktuell geltenden gesetze und verordnungen des landes hessen zu. bestellnummer ( sku) : 10094. zur aktuell geltenden fassung des hessischen schulgesetzes auf hessenrecht. dienstordnung für lehrkräfte: größe: 84. 1 in verbindung mit § 185 abs. durchführung der dienstordnung für lehrkräfte, schulleiterinnen und schulleiter und sozialpädagogische mitarbeiterinnen und mitarbeiter; hier: einsatz von lehrkräften mit reduzierter unterrichtsverpflichtung. 1) diese dienstordnung gilt für schulleiterinnen und schulleiter sowie für lehrerinnen und lehrer an öffentlichen schulen. stellungnahme des deutschen lehrerverbands hessen ( dlh) zum entwurf der dienstordnung für lehrkräfte, schulleiterinnen und. ( 2) die wöchentliche pflichtstundenzahl für lehrkräfte mit lehramtsbefähigung beträgt bis zum ende des schulhalb-. 2 und durch ihr lebensalter. dienstordnung für lehrkräfte, schulleiterinnen und schulleiter und sozialpädagogische mitarbeiterinnen und mitarbeiter auf grund des § 91 abs. rechte, pflichten und aufgaben der lehrkräfte, schulleiterinnen und schulleiter und sozialpädagogischen mitarbeiter an schulen in hessen - mit erläuterungen. weiter zum hessenrecht - rechts- und verwaltungsvorschriften.
Auteur Bnftql2nz | Dernière modification 30/11/2024 par Bnftql2nz
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